Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen der masterTIX, Inhaberin: Asena Cihan, Hollerallee 2628209 Bremen
für Dienstleistungen in Bezug auf Tickets, Karten und sonstige Zutrittsberechtigungen für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen
- 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns, der masterTIX, Bremen, Deutschland (nachfolgend: masterTIX) und dem Kunden, welche Dienste der ersteren hinsichtlich Tickets, Karten und sonstiger Zutrittsberechtigungen gleich welcher Art (nachfolgend: „Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) zum Gegenstand haben, und zwar ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kundenseite erkennen wir nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Der Begriff der Vertragsbeziehungen umfasst dabei – klarstellungshalber und nicht abschließend – auch (i) tatsächliche Verhaltensweisen im Rahmen solcher Beziehungen (wie etwa die Erteilung von Informationen) sowie (ii) vorvertragliches Verhalten der masterTIX, sofern dieses von rechtlicher Relevanz ist.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in vorliegenden AGB niedergelegt.
(3) Sofern im Folgenden von sog. „personalisierten Tickets“ die Rede ist, sind damit solche Tickets gemeint, bei denen der Veranstalter grundsätzlich Wert darauf legt, dass Identität besteht zwischen der Person, welche das Ticket (erst-)erworben hat, und jener, die das Event dann tatsächlich besucht. Im Regelfall wird dies veranstalterseitig dadurch dokumentiert, dass auf entsprechenden Tickets ein Feld o.ä. vorgesehen ist, in welches der Name des (Erst-)Erwerbers einzutragen ist. Nur ganz ausnahmsweise nimmt der Veranstalter selbst diese Eintragung vor; im Regelfall wird dies dem Besitzer des Tickets selbst überlassen.
- 2 Angebot und Annahme, Art der Leistung
(1) Die von uns beworbenen Tickets stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines darauf bezogenen Vertragsangebots durch den Kunden dar, und zwar dergestalt, dass der Kunde der masterTIX anbietet, im Wege eines Dienstvertrags sich darum zu bemühen, für den Kunden das gewünschte Ticket zu besorgen. Das Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrags geht daher vom Kunden aus, sobald er im Rahmen der Bestellabwicklung nach Durchlaufen einer letzten Korrekturmöglichkeit (angezeigt wird eine entsprechende Bestellübersicht) den Bestellbutton (o.ä.) anklickt. Eine Annahme dieses Angebots durch uns liegt dann vor, wenn wir dessen Annahme innerhalb der Fristen des § 147 II BGB, äußerstenfalls innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen, per Email bestätigen (nachfolgend: „Dienstvertragsbestätigung“). Alternativ kann masterTIX das Angebot des Kunden durch den Beginn der Ausführung der vom Kunden gewünschten Dienstleistung annehmen. masterTIX muss die Leistung nicht in eigener Person erbringen, sondern ist vielmehr berechtigt, dafür auch Dritte („Partner“) einzuschalten, welche dann gegenüber dem Kunden als Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 BGB tätig werden; letzterer kann dabei auch die Abwicklung im Außenverhältnis inkl. Abrechnung übernehmen.
(2) Die durch masterTIX zu erbringende Dienstleistung besteht zentral aus dem Finden eines verkaufswilligen Eigentümers (nachfolgend: „vorheriger Eigentümer“) eines Tickets gerade für jenes Event, welches der Kunde besuchen will („Ticketsuche“). Gegenstand der Beauftragung ist ferner, dass masterTIX sich unmittelbar ab der Dienstvertragsbestätigung und sodann bis zu einem Zeitpunkt, vor dessen Ablauf entsprechende Dispositionen des Kunden zur Teilnahme am Event noch sinnvoll erscheinen (angestellt wird hierbei eine objektivierte Betrachtung, d.h. losgelöst von individuellen Besonderheiten auf Kundenseite),darum bemüht, dem Kunden im Wege eines Geschäfts für den, den es angeht (auf dessen Rechnung),zumindest faktischen Besitz am gewünschten Ticket zu beschaffen. Gelingt dies (i.e. faktische Besitzerlangung),soll dies im Rahmen der hiesigen AGB als „Ticket-Transfer“ bezeichnet werden. Bis zum Gelangen des Tickets an den Kunden (sei es via Versand, Hinterlegung oder persönliche Übergabe, insg. als „Zustellung“ bezeichnet) treten wir in diesem Fall als Besitzmittler auf.
(3) Die gem. oben Absatz (2) seitens masterTIX zu erbringende Dienstleistung erfordert je nach Art des Tickets (insbesondere bei sog. personalisierten Tickets) diverse Mitwirkungshandlungen des Kunden, etwa die Zurverfügungstellung jener Daten und Dokumente wie auch die Abgabe solcher Erklärungen, welche nach den konkreten Umständen erforderlich sind, um den Ticket-Transfer durchführen zu können. masterTIX wird dem Kunden die hierzu erforderlichen Instruktionen erteilen. Das Unterlassen entsprechender Mitwirkungshandlungen durch den Kunden berechtigt masterTIX – jedenfalls nach erfolgloser Fristsetzung – zum Rücktritt vom Dienstvertrag.
(4) masterTIX weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Veranstalter von Events seit einiger Zeit unterschiedliche Mittel und (vertragliche) Gestaltungsinstrumente verwenden (nachfolgend: „Event-AGB“),um Ticket- Transfers zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, insbesondere dann, wenn Dritte (wie hier die masterTIX) kommerzielle Dienste in Bezug auf den Erwerb von Tickets vom vorherigen Eigentümer erbringen. Namentlich gilt dies im Fall von personalisierten Tickets. masterTIX ist bemüht, das hierbei auftretende Konfliktpotential zu reduzieren, insbesondere dadurch, dass sie nicht selbst (Zwischen-)Eigentümerin des Tickets wird, sondern die Voraussetzungen für einen Direkterwerb des Kunden vom früheren Eigentümer schafft und lediglich für diese Dienstleistung eine Vergütung erhält, das Ticket selber hingegen zum Originalpreis (lediglich zzgl. USt. und Gebühren) an den Kunden weitergibt. Gleichwohl kann, zumal angesichts der Verschiedenartigkeit von Event-AGB und des Fehlens jeglichen Einflusses von masterTIX auf diese, keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die zugunsten des Kunden geschaffene Möglichkeit des Ticket-Transfers eine solche ist, die im Hinblick auf die jeweils einschlägigen Event-AGB rechtliche Wirksamkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Die möglichen Folgen eines eventuellen Verstoßes gegen die Event-AGB (etwa die Nichtgewährung von Zutritt zum Event, der Verfall einer Vertragsstrafe usw.) fallen ausschließlich in die Risikosphäre des Kunden und berühren in keinem Fall den Vergütungsanspruch von masterTIX für die geleisteten Dienste, namentlich die Ticket-Suche. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang entstandenen Auslagen.
- (5) Unter keinen Umständen schuldet masterTIX den Ticket-Transfer als vertraglich bedungenen Erfolg ihrer Dienstleistung.
- (6) Bei Gelingen eines rechtswirksamen Ticket-Transfers auf den Kunden richten sich sämtliche Ansprüche (wie auf Zutritt
zur und Durchführung der Veranstaltung) ausschließlich gegen den Veranstalter des jeweiligen Events. Spätestens mit der Zustellung des Tickets an den Kunden – nach zumindest faktisch erfolgtem Ticket-Transfer – hat masterTIX ihre Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag vollständig erfüllt. masterTIX ist insbesondere keine Partei des (möglichen) Rechtsverhältnisses, welches sich aus dem Erhalt des Tickets durch den Kunden zwischen diesem und dem Veranstalter ergeben kann. Umstände, welche sich insoweit ereignen (z.B. die Absage oder der Abbruch eines Events wie auch dessen Verschiebung oder sonst wesentliche Änderung, gleich aus welchen Gründen, insg. als „Eventabsage“ bezeichnet, die mögliche Verletzung eines Kunden auf einem Event usw.),betreffen mithin ausschließlich die rechtliche Beziehung zwischen Kunde und Veranstalter.
(7) Die Dienstleistung von masterTIX erstreckt sich hinsichtlich des vom Kunden gewünschten Tickets nicht auf bestimmte Ränge, Reihen, Plätze oder sonstige Merkmale unterhalb des Kriteriums der eigentlichen Platzkategorie (nachfolgend insgesamt: „Sekundärmerkmale“). Dies gilt selbst dann, wenn während des Bestellvorgangs (Beauftragung der Ticketsuche) bestimmte Sekundärmerkmale in Bezug auf das Ticket angegeben wurden. Das vom Kunden an masterTIX herangetragene Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrags erstreckt sich damit automatisch (auch) auf ein solches Ticket, welches sich bei Nichtverfügbarkeit von bestimmten Rängen, Reihen etc. unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bei objektiver Betrachtungsweise als mindestens gleichwertige Alternative zum eigentlich von diesem gewünschten Ticket darstellt.
(8) Die Angaben zu den Events erhält masterTIX von den Veranstaltern. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt der masterTIX gemachten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt selbst für solche Angaben, die nicht vom Veranstalter herrühren; § 276 Absatz 3 BGB bleibt unberührt.
- 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Versand und Bereitstellung, Rücktritt durch masterTIX
(1) Aus der Rolle von masterTIX als Partei, die einerseits als Dienstleister agiert, andererseits sich (im Rahmen dieser Dienstleistung) auch noch darum bemüht, dem Kunden das Ticket ohne zwischenzeitlichen eigenen Rechtserwerb (an selbigem) zu verschaffen, ergeben sich die folgenden Vergütungsansprüche der masterTIX gegenüber dem Kunden:
(a) auf Zahlung der Vergütung für die geleisteten Dienste, insbesondere die Ticketsuche;
(b) auf Erstattung der Auslagen, welche der masterTIX im Rahmen des Ticket-Transfers, nicht zuletzt jene zwecks Besitzerlangung am Ticket im Verhältnis zum früheren Eigentümer, entstanden sind.
In der gegenüber dem Kunden ausgestellten Rechnung bilden die obigen Posten zu (a) und (b) selbständig ausgewiesene Bestandteile.
(2) Die von uns angegebenen Preise sind stets Endpreise (vorbehaltlich der nachstehenden Absätze (3) und (4)) und beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(3) Zu dem sich aus oben Absatz (1) ergebenden Preis kommen lediglich noch die folgenden Service- / Versandkosten (nachfolgend: „Gebühren“) hinzu:
(a) EUR 7, für Versand oder Übergabe in / nach Deutschland, Holland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Schweiz und Tschechien (bzw. EUR 12,50 für versicherten Versand, falls gewünscht).
(b) EUR 20,- für Versand in alle übrigen Länder (keine Übergabemöglichkeit).
(c) Liegt zwischen dem Tag des Events und der Beauftragung der Dienste von masterTIX eine geringere Zeitspanne als 8 Werktage, wird zusätzlich ein Expresszuschlag von EUR 4,50 berechnet.
(d) Die Wahl zwischen Versand oder Übergabe (oder auch Hinterlegung) liegt bei masterTIX; letzteres stellt lediglich eine besondere, freiwillige Serviceleistung von masterTIX dar. In Besitz(mittlung) von masterTIX befindliche Tickets werden zeitnah – d.h. jedenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit vor dem Event, also nicht später als ca. 5 – 7 Tage vor dessen Stattfinden –, zur Versendung gebracht (kundenseitige Zahlung i.S.v. unten Absatz (4) vorausgesetzt). Zu beachten ist hierbei, dass manche (insbesondere ausländische) Veranstalter und dementsprechend auch deren Abnehmer (welche regelmäßig die „Gegenpartei“ des Ticket-Transfers sind) die Tickets erst kurz vor dem Stattfinden des Events ausgeben und auch masterTIX diese dann (naturgemäß) nicht eher herausgeben kann. In solchen Fällen kann – namentlich zur Verhinderung von das Event überdauernden Postlaufzeiten – eine Übergabe des Tickets (ggfs. auch erst am Tage der Veranstaltung vor Ort) unvermeidlich sein.
(e) Bei einer Übergabe sind wegen des hohen Aufwandes für masterTIX die gleichen Gebühren geschuldet wie im Fall der Versendung von Tickets; die genaue Orts- und Zeitbestimmung liegt im billigen Ermessen von masterTIX, entsprechende Hinweise sind vom Kunden zu beachten. masterTIX ist bestrebt, im Regelfall eine Übergabe vor Ort zu ermöglichen, d.h. am Ort des Events. Dies kann auch eine Hinterlegung an der Abendkasse sein. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Ticketübergabe ist der Kunde gehalten, unverzüglich telefonischen Kontakt mit masterTIX aufzunehmen (Notfallnummer: +49 1590 6172689
(f) Im Einzelfall ist kann es erforderlich sein, dass zwischen Kunde und masterTIX eine Sondervereinbarung über individuelle Zustellungen und / oder besondere Formen der Übergabe vereinbart werden, nebst eigenständiger Kostenregelung. Eine solche individuelle Vereinbarung hat dann Vorrang vor diesen AGB.
(g) Werden die Tickets vom Veranstalter in elektronischer Form (als „E-Ticket“ oder QR- Code für das Smartphone) ausgegeben, so erfolgt der Versand ebenfalls in elektronischer Form. Es steht der masterTIX frei, das Ticket als Anhang per E- Mail zu versenden, dem Kunden Login-Daten für Webseiten von Dritten zur Verfügung zu stellen, oder das Ticket auf die hinterlegte E-Mail des Kunden zu übertragen.
(4) Der Vergütungsanspruch von masterTIX i.S.v. oben Absatz (1) (a) entsteht und wird fällig mit der Dienstvertragsbestätigung seitens masterTIX. Der Erstattungsanspruch aus oben Absatz (1) (b) entsteht mit dem tatsächlichen Anfall entsprechender Auslagen; masterTIX ist jedoch berechtigt, insoweit vom Kunden einen angemessenen Vorschuss (jedenfalls in Höhe des nominalen Ticketpreises) zu verlangen, der zum gleichen Zeitpunkt fällig wird wie der Anspruch zu oben Absatz (1) (a). Die Ausführung der Zahlung ist möglich via Kreditkarte oder Überweisung (Vorkasse). Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Zahlungsabwicklung via Heidelpay unter Verwendung marktüblicher Verschlüsselungstechniken. Mit dem Eingang der Zahlung bei masterTIX (Wertstellung auf unserem Konto) wird der Anspruch des Kunden auf Durchführung der Ticketsuche fällig; führt die Ticketsuche zu einem Ticket-Transfer, so wird der Herausgabeanspruch des Kunden in Bezug auf das Ticket
fällig, sobald masterTIX die oben § 2 Absatz (2) genannte Stellung als Besitzmittler erlangt hat. Für die konkrete Erfüllung dieses (Herausgabe-)Anspruchs bewendet es jedoch bei den Regelungen von oben Absatz (3) (d) und (e).
(5) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Dienstvertragsbestätigung (entscheidend hierfür ist die Wertstellung des geschuldeten Betrags auf dem Konto von masterTIX),sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Jedenfalls in Fällen, in denen zwischen dem letzten Tag der Zahlungsfrist und dem Event ein Zeitraum von weniger als 3 Wochen liegt, bedarf der Rücktritt durch masterTIX keiner vorherigen Fristsetzung, da masterTIX andernfalls an einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des zuvor ggfs. bereits beschafften Tickets, für welches eventuell schon entsprechende Auslagen entstanden sind, u.U. gehindert wäre. Mit der nicht fristgerechten Zahlung bietet der Kunde der masterTIX konkludent und unwiderruflich die Übereignung eines zwischenzeitlich eventuell bereits beschafften Tickets an letztere an, und zwar gegen Erlass des Anspruchs aus oben Absatz (1) (a) und (b). Es steht masterTIX frei, dieses Angebot anzunehmen oder auf Erfüllung des Vertrags durch den Kunden zu bestehen. Auf diese Rechtsfolge wird masterTIX den Kunden in der Dienstvertragsbestätigung gesondert hinweisen; ebenfalls wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist eine ausdrückliche Erklärung abzugeben. Weitere Ansprüche gegen den Kunden aufgrund Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags von dessen Seite bleiben vorbehalten.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, trägt er das Risiko der Versendung im Sinne von § 447 BGB. Ist der Kunde Verbraucher, gilt Vorstehendes dann, wenn ihm im Rahmen der Bestellabwicklung ausdrücklich eine Versandversicherung angeboten wurde und der Kunde diese abgelehnt hat.
- 4 Gewährleistung, Haftung und Eventbedingungen; Eventabsage
(1) Der Kunde ist gehalten, das Ticket unmittelbar nach dessen Erhalt auf eventuelle Diskrepanzen zwischen dessen tatsächlichem Inhalt und jenem der Bestellung (Inhalt der Dienstvertragsbestätigung) zu überprüfen (beispielsweise falsches Event oder falsche Platzkategorie) und vorhandene Abweichungen zeitnah per Email an support@ticketbande.de zu melden. Nach Rücksendung des zunächst ausgehändigten Tickets (GL wird hierzu eine entsprechende Versandanweisung erteilen und die damit einhergehenden Kosten tragen) wird GL sich bemühen, durch abermals zu entfaltende Tätigkeit i.S.v. § 2 Absatz (2) für den Kunden schnellstmöglich ein vertragsgemäßes Ticket zu besorgen. Gelingt dies endgültig nicht (was vermutet wird, sobald der Kunde sinnvollerweise keine Dispositionen mehr zur Teilnahme am Event treffen kann, wobei insoweit eine objektivierte, von individuellen Besonderheiten auf Kundenseite losgelöste Betrachtung angestellt wird),erstattet masterTIX dem Kunden die von diesem gem. § 3 Absatz (1) gezahlte Vergütung. Darüber eventuell hinausgehende Ansprüche des Kunden gegen masterTIX bestehen allenfalls innerhalb der nachstehend in Absatz (4) geregelten Grenzen.
(2) Pflichtverletzungen seitens masterTIX, welche durch diese nicht zu vertreten sind, berechtigen vorbehaltlich § 323 II BGB den Kunden jedenfalls dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn sie nicht zu einer Beeinträchtigung des Ticket- Transfers geführt haben (vgl. § 2 Absätze (2) und (4)). Sonstige (zusätzliche) gesetzliche Anforderungen an die Geltendmachung von Rücktrittsrechten bleiben – klarstellungshalber – unberührt.
(3) Dem Kunden ist bekannt und er wird hiermit noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Teilnahme am Event ausschließlich nach Maßgabe des Vertragsverhältnisses bestimmt, welches (möglicherweise) auf Grundlage des Tickets zwischen dem Kunden und dem Veranstalter des Events zustande kommt. masterTIX hat auf dieses Vertragsverhältnis keinerlei Einfluss. Der Veranstalter gestaltet dieses regelmäßig durch den Einsatz eigener AGB wie auch sonstiger Bestimmungen, deren Befolgung durch den Kunden in dessen eigenen Interesse liegt. Nichtbeachtung kann zu rechtlichen oder tatsächlichen (teilweise erheblichen) Nachteilen auf Kundenseite führen, nicht zuletzt dem Ausschluss vom Event. Derartige Vorgänge sind ohne jeden Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen masterTIX und Kunde.
(3a) Ebenso wenig hat masterTIX einzustehen für eine Eventabsage; hieraus sich für den Kunden eventuell ergebende Ansprüche richten sich einzig – so überhaupt – gegen den Veranstalter. Der Vergütungsanspruch von masterTIX i.S.v. § 3 Absatz (1) bleibt auch hier unberührt. Sollten bei einer (endgültigen) Absage des Events o.ä. durch den Veranstalter Erstattungen an masterTIX erfolgen, welche sich konkreten Tickets zuordnen lassen, wird masterTIX auf Kulanzbasis prüfen, ob solche Zahlungen an die jeweiligen Kunden gegen Vorlage des Originaltickets (und Abtretung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechte) weitergeleitet werden können. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass eventuelle Erstattungen von Veranstaltern sich nicht auf den in § 3 Absatz (1) (a) enthaltenen
Vergütungsanteil (also insbesondere die Ticketsuche als solche) erstrecken. Dieser Kostenposten ist also im Falle einer Eventabsage in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
(4) masterTIX haftet auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz),und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs,
(a) nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern:
(aa) der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;
(bb) eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat oder vertrauen darf;
(cc) ein schuldhaftes Verhalten von masterTIX zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden führt;
(dd) eine zwingende Haftung nach ProdHG begründet ist.
Entsprechendes Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
(b) In den Fällen (bb) von (a) ist die Haftung von masterTIX jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(c) Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in (aa) bis (dd) von (a) geregelten Fälle – ist eine Haftung von masterTIX auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von masterTIX.
(d) Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen zu (a) – (c) nicht verbunden.
- 5 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts
Die Dienstleistungen von masterTIX hinsichtlich der Tickets beziehen sich auf solche (durch den Veranstalter zu erbringende) Leistungen i.S.v. § 312g (2) Nr. 9 BGB, die dem Bereich Freizeitgestaltung (nebst hierauf bezogener Dienstleistungen) zugehörig sind und (jedenfalls seitens des Veranstalters des Events) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind. Damit steht dem Kunden von Gesetzes wegen kein Widerrufsrecht zu; ein Rückgaberecht wird ihm durch vorliegende AGB (ebenfalls) nicht eingeräumt. Dies bedeutet, dass sämtliche Beauftragungen in Bezug auf Dienstleistungen hinsichtlich der Tickets durch den Kunden verbindlich sind und – nach Dienstvertragsbestätigung durch masterTIX – die unbedingte Verpflichtung begründen, an masterTIX die in § 3 Absätze (1) und (3) umschriebenen Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten.
- 6 Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) masterTIX bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die persönlichen Daten des Kunden werden von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
masterTIX ist berechtigt, diese Daten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, nicht zuletzt der DSGVO, an von ihr mit der Durchführung des Vertrags zwischen ihr und dem Kunden beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die geschlossenen Verträge erfüllen zu können. Auch hierbei sichert masterTIX zu, dass die Daten des Kunden nicht zu Marketingzwecken an (sonstige) Dritte weitergegeben werden.
(2) Bei entsprechender Einwilligung des Kunden sind wir sowie ggf. unser Co-Branding-Partner, von dessen Website der Kunde unseren Shop aufgesucht bzw. unsere Dienste beauftragt hat, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
(3) Kreditkartendaten sowie Kontodaten werden nicht verarbeitet oder gespeichert und auch keinen Dritten zugänglich gemacht. Sämtliche Bestell- und Bezahltransaktionen sind SSL verschlüsselt.
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(5) Nähere Einzelheiten zum Umgang von masterTIX mit Fragen des Datenschutzes entnehmen Sie bitte unserer umfangreichen Datenschutzerklärung, welche wir via https://mastertix.de/datenschutzerklaerung/ für Sie bereithalten. Über denselben Link finden Sie auch die datenbezogene Einwilligungserklärung für Kunden sowie umfassende Informationen zu selbiger, damit der Kunde jederzeit in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu treffen.
- 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Sofern der Kunde nicht zugleich Kaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über Gerichtsstände, z.B. verbrauchergünstige Wahlrechte oder Zuständigkeitsregelungen der EG-VO Nr. 44/2001, unberührt.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit Tickets und den sich auf diese beziehenden vertraglichen Beziehungen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte in Deutschland zuständig. Uns steht es jedoch frei, den Kunden, der Kaufmann oder sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Es gilt (unabhängig davon, ob wir einen Partner in die Erfüllung des Vertragsverhältnisses einschalten) das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“),jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
(4) Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüchen zwischen dieser Version der AGB und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen, ist die deutsche Version maßgebend.
(5) Sollten bei Verträgen zwischen masterTIX und dem Kunden, deren Bestandteil diese AGB durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon außerhalb dieser AGB unwirksam sein oder werden, und zwar aus anderen Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind masterTIX und Kunde in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.